IT-Haftpflicht

KI-bedingte Eigenschäden (KBE)

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in Geschäftsprozesse, Softwareentwicklung und automatisierte Workflows eingebunden. Fehlerhafte KI-Ausgaben, sogenannte Halluzinationen oder Fehlentscheidungen autonomer KI-Agenten, können dabei erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Mit dem Zusatzbaustein „KI-bedingte Eigenschäden (KBE)“ erweitert exali die IT-Haftpflicht um Versicherungsschutz für Eigenschäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstehen.

Was ist versichert?

Versichert sind zusätzliche Kosten, die durch Fehlfunktionen oder Fehlhandlungen von KI-Systemen verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Schäden durch

  • fehlerhafte oder halluzinierte KI-Ausgaben;
  • fehlerhafte Datenverarbeitung durch KI-Systeme;
  • Fehlentscheidungen autonomer oder teilautonomer KI-Agenten;
  • unbeabsichtigte automatisierte Prozesse oder Aktionen;
  • fehlerhafte Verarbeitung, Veränderung oder Generierung von Daten.

Analyse und Fehlerbehebung

Versichert sind notwendige Maßnahmen zur Analyse und Behebung von KI-bedingten Fehlfunktionen.

Hierzu zählen beispielsweise

  • Root-Cause-Analysen;
  • Rollback-Maßnahmen;
  • Deaktivierung fehlerhafter KI-Agenten;
  • Überprüfung fehlerhafter KI-Modelle;
  • externe Spezialisten zur Fehleranalyse.

Wiederherstellung und Bereinigung von Daten

Versichert sind außerdem die Kosten für die Wiederherstellung, Bereinigung oder Neuerstellung von Daten, die durch KI-Systeme fehlerhaft verarbeitet oder verändert wurden.

Mitversichert sind zusätzliche interne Aufwendungen, beispielsweise durch dokumentierte Überstunden oder notwendige Mehrarbeit.

Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Wenn KI-gestützte Prozesse ausfallen oder fehlerhaft arbeiten, entstehen häufig zusätzliche organisatorische und personelle Aufwendungen.

Versichert sind insbesondere Kosten für

  • manuelle Nachbearbeitung fehlerhafter KI-Ergebnisse;
  • vorübergehende Ersatzprozesse oder Umgehungslösungen;
  • zusätzlich benötigtes Ersatzpersonal;
  • externe Dienstleister und Berater zur Schadenminderung.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Entschädigungsgrenze für den Zusatzbaustein „KI-bedingte Eigenschäden (KBE)“ beträgt 50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.

Die Selbstbeteiligung liegt bei 1.000 Euro je Versicherungsfall.

Eine Übersicht über alle Zusatzbausteine der IT-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.