IT-Haftpflicht

Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der IT-Haftpflicht

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages der IT-Haftpflicht und den Risikoträger Markel Deutschland. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit optional integrierbarer Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für IT-Experten und Expertinnen bezeichnen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet auch eine Eigenschaden-Versicherung. Versichert sind u. a.

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (sogenannte Fake News) durch Dritte,
  • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden),
  • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung,
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz).

Eine Übersicht über den Aufbau der IT-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.

Optionale Zusatzbausteine

Um den Versicherungsschutz individuell auf Ihr IT-Businessmodell anzupassen, bietet die IT-Haftpflicht von exali fünf spezielle und exklusive Zusatzbausteine:

Eine detailliertere Übersicht über alle Zusatzbausteine der IT-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.

2. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag wird wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen jährlich per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie ein elektronisches SEPA Mandat. Der Erstbeitrag wird ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.

3. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z. B. keine ausreichende Deckung Ihres Kontos) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

4. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Rechner. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

5. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Rechner erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d. h. ab 0:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate oder ein Datum, das bis zu 12 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

6. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

7. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 6. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Tätigkeitswegfall (beim Freiberufler z. B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.