IT-Haftpflicht

IT-Haftpflicht: Versicherte Risiken

Die IT-Haftpflicht ist nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut. Das bedeutet: Alle Haftungsrisiken im Tätigkeitsbereich als Freiberufler:in oder eines Unternehmens im IT- und Telekommunikationsbereich sind versichert, sofern Sie nicht in den Ausschlüssen genannt sind. Eine Aufzählung der versicherten Risiken (sogenannte Katalog-Deckung) wie bei einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei nicht notwendig.

Dies hat enorme Vorteile: Wechselnde Tätigkeitsbereiche und Risiken, die im IT-Umfeld und gerade beim projektbasierten Arbeiten immer wieder vorkommen, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Bei den nachstehend aufgeführten Risiken handelt es sich daher lediglich um Beispiele:

1. Versicherte Risiken gegenüber Dritten (z. B. Auftraggeber:innen)

  • Schäden durch fehlerhafte Programmierung, IT-Beratung/IT-Consulting, Organisation oder Schulung
  • Schadenersatz aufgrund fehlgeschlagener Installation (z. B. Implementierungs- und Integrationsschäden) Ihrer hergestellten oder gelieferten Software
  • Schäden, die bereits vor Freigabe bzw. Abnahme der Leistung durch Auftraggeber:innen eintreten
  • Schäden durch nicht ausreichend erprobte Produkte und Leistungen
  • Schäden durch fehlerhafte Datenerfassung, Datenverarbeitung, -bearbeitung und -speicherung
  • Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge, sogenannte Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung!)
  • Schadenersatz wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
  • Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
  • Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistung (Überschreitung der Deadline)
  • Schäden durch Betriebsunterbrechung bei Ihren Auftraggeber:innen
  • Schäden durch Umsatz- bzw. Gewinnausfall Ihrer Auftraggeber:innen
  • vergebliche Aufwendungen bzw. Investitionen Ihrer Auftraggeber:innen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Schäden durch verschuldensunabhängiges Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (z. B. im Rahmen von Service Level Agreements)
  • Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten, Domainrechten, Markenrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten sowie von Datenschutzgesetzen (auch in USA/Kanada)
  • Schäden durch die Verletzung von Patentrechten
  • Abmahnungen und Schadenersatzforderungen wegen Veröffentlichungen für eigene Produkte und Dienstleistungen (z. B. fehlerhaftes Impressum oder Produktbeschreibung)
  • Ansprüche aufgrund von Datenschutzverletzungen, Verstößen gegen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Wettbewerbsverstößen und unlauterer Werbung
  • Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen
  • Schäden durch Materialfehler bei der Hardwareherstellung
  • mangelhafte Ausführungen Ihrer Subunternehmer:innen
  • Schadenersatz in Folge von Datendiebstahl und Informationspiraterie durch Dritte
  • fahrlässige Übermittlung von Viren und sonstiger Schadsoftware
  • Schäden in Zusammenhang mit Web-Design, Web-Hosting, Internet-Providing

2. Mit der IT-Haftpflicht versicherte Eigenschäden

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
  • Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
  • Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener schriftlicher oder elektronischer Dokumente zur Auftragserledigung
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
  • Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, die wegen einer Datenrechtsverletzung verhängt werden (soweit nach jeweiligem Landesrecht versicherbar)
  • Ausfall von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen, insbesondere von Know-how Trägern

Vertrauensschadenversicherung

  • Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
  • Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering

3. Mit der IT-Haftpflicht optional versicherbare Risiken

  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken,
Cyber-Erpressung
, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung)

  • Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

Versichert sind Eigenschäden in Folge einer außerordentlichen Kündigung des Projektvertrages/Dienstvertrages und Vertragsstrafen bei unabsichtlichen Verstößen gegen Wettbewerbsverbote. (Zusatzbaustein Projektverträge)

  • Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

Schäden durch fehlerhafte Ingenieur-Dienstleistungen wie z. B. Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software, Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, technische Unternehmensberatung (insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung). Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

  • Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC)

Vergebliche Sach- und Personalaufwendungen (auch eigene Honorare bzw. Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden vom laufenden Auftrag. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

  • D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)

Persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).
Auch interne Datenschutzbeauftragte nach EU-DSGVO sind mitversichert. D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)