IT-Haftpflicht

Vorteile der IT-Haftpflicht bei Eigenschäden

Schadenbeispiele für versicherte Eigenschäden

Die IT-Haftpflichtversicherung bietet für bestimmte Rechtsverletzungen Versicherungsschutz im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht. Darüber hinaus können auch Eigenschäden über den Baustein Eigenschadenversicherung abgesichert werden. Hierzu zählen beispielsweise der Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente, der Verlust der eigenen Domainnamenrechte oder der Verfügungsgewalt über die eigene Website sowie Reputationsschäden infolge eines versicherten Schadensfalls.

Vergütungs-Rechtsschutz

Bei einem IT-Projekt will der Auftraggeber offensichtlich die letzte Rate nicht zahlen. Er begründet dies mit einem angeblichen Schadenfall und verrechnet diese Schadenersatzforderungen mit Ihrer offenen Rechnung, eine sogenannte Aufrechnung.

Versicherungsschutz: Die IT-Haftpflicht übernimmt die Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung dieser fälligen und unstreitigen Honorar- oder Werklohnforderung.

Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Straf-Rechtsschutz

Im Zusammenhang mit einer Anspruchsstellung aufgrund eines Datenschutzverstoßes werden Sie auch strafrechtlich belangt.

Versicherungsschutz: Sofern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Schadenfall steht, übernimmt die IT-Haftpflicht auch Ihre anfallenden Gerichtskosten und die Verteidigung.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Schadenbeispiele für versicherte Eigenschäden, abgedeckt durch die optionalen Zusatzbausteine der IT-Haftpflicht


Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem beim Kunden zu implementieren.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Die optionale Leistungserweiterung Eigenschadenversicherung zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Material- und Personalkosten (bei Freiberuflern auch den eigenen Werklohn).

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Eigenschaden durch außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags

Drei Wochen nach Projektbeginn wird Ihr Dienstvertrag ohne Vorankündigung außerordentlich gekündigt. Dabei wird die im Projektvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Mit dem Basis-Baustein Eigenschadenversicherung wird das vereinbarte Honorar vom Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung bis zu dem Tag, an dem die ordentliche Kündigung wirksam geworden wäre (in diesem Fall 14 Tage) erstattet.

Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt 50.000 Euro.

Vertragsstrafe durch fahrlässigen Wettbewerbsverstoß

Im Projektvertrag haben Sie eine Wettbewerbsklausel von der Projektvermittlung akzeptiert, nach der Sie für die Dauer von 12 Monaten nach Projektende nicht für den Endkunden tätig werden dürfen. Sie beginnen ein neues Projekt, ohne zu wissen, dass die neue Kundschaft eine 100%ige Tochter Ihrer bisherigen Kundschaft war. Die Projektvermittlung fordert wegen Vertragsbruch 15.000 Euro Vertragsstrafe.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Die optionale Leistungserweiterung Eigenschadenversicherung erstattet die Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro, sofern der Wettbewerbsverstoß nicht vorsätzlich begangen wurde. Erstattet werden auch Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen.

Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt 50.000 Euro.

Eigenschaden durch Veränderung der eigenen Webseite

Durch einen Hackerangriff oder eine DoS-Attacke wird Ihre eigene Webseite verändert oder blockiert.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Die IT-Haftpflicht übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung der Veränderung oder Blockade der Webseite.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Eigenschaden durch Unterschlagung eines Mitarbeiters

Ihr Mitarbeiter hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf sein privates Konto.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Die IT-Haftpflicht erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro.

Eigenschaden durch Fehlüberweisungen und Rechnungsfehler

Durch einen dummen Zahlendreher überweist Ihr Mitarbeiter Gelder auf ein falsches Konto.

Versicherungsschutz durch den Baustein Eigenschadenversicherung: Die Fehlüberweisung ist nicht mehr zu korrigieren. Der:die Empfänger:in des Geldes ist insolvent. Der Versicherer übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die Fehlüberweisung entstanden ist.

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Schadenfall.

Persönlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer einer GmbH

Ihnen wird vorgeworfen, dass Teile einer entwickelten Software die Urheberrechte eines Dritten verletzen. Der Urheber klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in der GmbH ein. Er begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Geschäftsführer (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.

Versicherungsschutz durch den Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O): Die optionale Leistungserweiterung D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführerübernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).

Die Entschädigungsgrenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.

Eigenschaden durch Datenschutzrechtsverletzungen, Hackerangriffe und sonstige Internetkriminalität

Für Kundschaft hosten Sie auf einem Server-Cluster Ihre E-Commerce-Anwendungen wie z. B. Webshops. Durch eine Sicherheitslücke erhalten Hacker:innen Zugriff auf die Webseiten. Sie stellen dies fest, als Sie aufgrund von Performance-Problemen der Server den Einsatz von Hackertools in den Apache-Logfiles erkennen.

Versicherungsschutz durch den Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschadendeckung: Der Versicherer übernimmt mit der optionalen Leistungserweiterung Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung die Kosten für eine professionelle forensische Untersuchung, welche Webseiten vom Hack betroffen sind und ob und welche Daten (ggf. auch Kontodaten der Webshops) ausgespäht wurden. Sollte es in diesem Zusammenhang auch zu Schadenersatzforderungen der Kundschaft kommen, sind diese ebenfalls versichert. Genauso wie notwendige Kreditüberwachungsmaßnahmen, sofern Kreditkartendaten gestohlen wurden.

Die Entschädigungsgrenze liegt je nach gewählter Versicherungssumme des Bausteins zwischen 50.000 Euro und 250.000 Euro je Versicherungsfall.

Hinweis: Die in den Beispielen dargestellten Eigenschäden sind in aller Regel durch eine herkömmliche IT-Betriebshaftpflicht nicht versichert.