Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Gerichtsstand und zuständige Aufsicht

Anzuwendendes Recht

Auf die Versicherungsverträge von Markel Insurance SE – so auch auf die Architekten-Haftpflicht – findet deutsches Recht Anwendung.

Registrierung

Markel Insurance SE ist unter der Register-Nummer 5211 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) registriert und Mitglied im GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.).

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

  • Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
  • Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali.de seinen Sitz hat (Augsburg, Bayern).
  • Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das örtliche Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.

Zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde für Markel

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 4108 1394
Telefax: +49 228 4108 1550
Webseite: www.bafin.de; E-Mail: poststelle@bafin.de