Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Schadenbeispiele

Als Architekt:in, (Bau-)Ingenieur:in oder Gutachter:in tragen Sie eine hohe Verantwortung. Schon kleine berufliche Versehen können große Schäden nach sich ziehen. Vom Planungs- oder Beratungsfehler über fehlerhafte statische Berechnungen und Versäumnisse in der Bauüberwachung bis hin zur Pflichtverletzung als Geschäftsführer: Die Liste der Risiken und möglichen Schäden ist lang. Und dabei müssen Sie oder Ihre Gesellschaft auch für die Fehler Ihrer Angestellten und freien Mitarbeiter:innen geradestehen. Wie dies im täglichen Business aussieht, zeigen unsere Schadenfälle aus der Versicherungspraxis:

1. Personenschaden

Fehlerhafte Baustellensicherung mit Folgen

Der versicherte Architekt war als bauüberwachender Architekt auch gleichzeitig für die Baustellensicherung zuständig (SiGeKo). Bei der Absicherung der Baustelle übersah er eine Deckenöffnung, in die später die Treppe für den Keller eingebaut werden sollte. Dies hatte schwerwiegende Folgen, denn bei weiteren Bauarbeiten fiel ein Arbeiter in die nicht gesicherte Deckenöffnung. Dabei zog er sich einen komplizierten Bruch an der Hand sowie Verletzungen an Kopf und Schulter zu.

Versicherter Personenschaden: Der geschädigte Bauarbeiter forderte vom Architekten den Verdienstausfall für 3 Monate sowie Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht des Architekten zahlte den Schaden von 10.300 Euro in voller Höhe.

2. Sachschäden

Planungsfehler: Fehlende Erleuchtung

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb wurde ein Lichtkonzept für einen Stall entwickelt. Die vom Architekt geplanten Lichtquellen erzielten jedoch im Stall nicht die für die tägliche Arbeit mit den Tieren notwendige Helligkeit, weshalb teuer nachgebessert werden musste.

Versicherter Sachschaden: Die Nachbesserung kostete insgesamt 8.500 Euro. Die Berufshaftpflicht des Architekten zahlte dafür abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes 6.000 Euro.

15 Zentimeter zu wenig: Wassereinbruch

Der versicherte Bauingenieur war mit der Planung eines größeren Einfamilienhauses in Seelage beauftragt. Der See wird durch einen nahegelegenen Fluss gespeist. Um eine aufwändige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche zu vermeiden, wurde das Fundament 30 cm über dem höchsten, in den letzten 10 Jahren gemessenen Grundwasserspiegel geplant. Der Bauingenieur hatte jedoch nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Kohletagebau geflutet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um ca. 45 cm stieg. Nach Errichtung des Hauses führte dieser Umstand zu häufigen Wassereinbrüchen im Keller. Dieser musste daraufhin mit einem sehr hohen Aufwand saniert und nachgerüstet werden.

Versicherter Sachschaden: Die Kosten für Sanierungsplanung und die Ausführung addierten sich auf insgesamt 128.000 Euro. Die Berufshaftpflicht des Bauingenieurs ersetzte diesen immensen Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

3. Vermögensschäden

Falschberatung

Der versicherte Architekt hatte die Aufgabe, während eines Bauprojekts die von diversen bauausführenden Firmen gestellten Rechnungen zu prüfen und freizugeben. Dabei hat er eine Rechnung fälschlicherweise freigegeben. Als der Architekt den Fehler bemerkte stellte sich heraus, dass sich der Rechnungssteller in der Zwischenzeit in der Insolvenz befand. So konnte das Geld nicht mehr zurückgefordert werden.

Versicherter Vermögensschaden: Dem Kunden entstand dabei ein finanzieller Schaden in Höhe von 50.000 Euro, die der Architekt seiner Berufshaftpflicht meldete.

Auf zu großem Fuß

Bei der Übertragung von Bauplänen kam es zu einem Übertragungsfehler durch den Architekten, wodurch auch die Bauarbeiten fehlerhaft ausgeführt wurden. In der Folge wurde das Fundament zu groß erstellt und musste kostspielig wieder abgetragen werden. Der Schaden belief sich auf 30.000 Euro.

4. Cyber-Eigenschaden

Durch eine gut getarnte E-Mail installierte sich auf dem IT-System eines größeren Architektur- und Planungsbüros ein Verschlüsselungstrojaner. Wahrscheinlich hatte einer der Angestellten einen infizierten Anhang geöffnet. Das gesamte Netz der Kundschaft wurde so für 36 Stunden außer Betrieb gesetzt. Die Säuberungsarbeiten und das Wiedereinspielen von Back-ups einschließlich der Nachpflege von Daten dauerten weitere 5 Tage, in denen einige Systeme nur eingeschränkt verfügbar waren. Der IT-Dienstleister und der vom Berufshaftpflicht-Versicherer beauftragte Forensiker mussten insgesamt 12 Arbeitstage aufwenden, bis die Systeme komplett gesäubert und wieder 100%ig einsatzfähig waren.

Versicherter Cyber-Eigenschaden: Es entstanden eigene Kosten in Höhe von 18.000 Euro. Zusätzlich konnte ein Auftrag nicht fristgerecht abgewickelt werden. Dadurch erhöhte sich der versicherte Schaden um 23.000 Euro auf insgesamt 41.000 Euro.

5. Persönliche Haftung D&O-Schaden

Der Geschäftsführer einer Architektengesellschaft mbH beschäftigte drei Subunternehmen auf freiberuflicher Basis. Bei einer Betriebsprüfung wurden die Verträge mit den Subunternehmen als Angestelltenverhältnis gewertet, sogenannte Scheinselbständigkeit. Der Sozialversicherer forderte daraufhin für die komplette Zeit der Beschäftigung die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 87.573 Euro ein.

Versicherter D&O-Schaden: Da das Eigenkapital der GmbH für diese Rückzahlung an die Sozialversicherung nicht ausreichte, wurde der Geschäftsführer kurzerhand persönlich in Haftung genommen. Die im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung für Architekten optional vereinbarte D&O-Außenhaftungsversicherung übernahm den Schaden.