Portal-Versicherung

Portal-Versicherung: Schadenersatzforderungen von Dritten

Der Versicherer gewährt Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn Sie von einem Dritten (z. B. Kundschaft, Auftraggeber:in, Rechteinhaber:in) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen

  • Vermögensschaden,
  • Personen- oder Sachschaden sowie einen Folgeschaden

verantwortlich gemacht werden.

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.

Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadenereignisses.

Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit der Versicherungsnehmer dafür haftet.

Im Einzelnen versicherte Risiken

Versichert sind der Schadenersatz, die vergeblichen Aufwendungen oder entgangener Gewinn wegen

  • der Verletzung von Geheimhaltungspflichten;
  • der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe;
  • der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens- Patent- und Persönlichkeitsrechten;
  • rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. auf dem Portal, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers;
  • Rechtsverletzungen durch Dritte durch user-generated-content auf der Webseite (z. B. Kommentare oder Bewertungen), sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung, den Eintrag löschen;
  • Verstößen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung;
  • Betriebsstättenrisiken wie z. B. Schlüsselschäden, Mietsachschäden, Personen- oder Sachschäden bei der Teilnahme an Messen oder Veranstaltungen;
  • Produkthaftungsrisiken.

Zudem sind auch Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen versichert.

Schadenbeispiele aus der Versicherungspraxis

Urheberrechtsverletzung: Auf der Webseite des Online-Portals werden versehentlich Bilder verwendet, deren Lizenzen noch nicht erworben wurden. Es erfolgt eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts.

Markenrechtsverletzung: Wortbestandteile der Domain Ihres Portals oder der Name Ihrer App wurden bereits vor einigen Jahren von einem ausländischen Unternehmen als Marke angemeldet. Der:die Markeninhaber:in klagt gegen Sie wegen Verletzung seiner Schutzrechte. Er:sie fordert die Erstattung der Anwaltskosten und Schadenersatz.

Hackerangriff: Durch einen Hackerangriff werden Userdaten von Ihrem Portal entwendet und öffentlich gemacht. Die betroffenen Kunden und Kundinnen verlangen Schadenersatz.

Computermissbrauch: Durch eine Sicherheitslücke in Ihrem System kapern Cyber-Kriminelle Ihren Server und missbrauchen ihn für DDoS-Attacken. Die Opfer machen Ihre IP-Adresse ausfindig und verlangen von Ihnen Schadenersatz.

Wettbewerbsrechtsverletzung: Die gesetzlichen Vorgaben zur Datenschutzerklärung haben sich geändert. Ein Portal, mit dem Sie in Konkurrenz stehen, ist der Meinung, dass Ihre Datenschutzerklärung nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht und mahnt Sie ab (inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung).

Fehlerhafte Portal-Programmierung: Zusätzlich zum Betrieb der eigenen Online-Plattform bieten Sie auch IT-Dienstleistungen für andere Plattform-Betreiber:innen an. Bei einem neu aufgesetzten Portal wird die Datenbank fehlerhaft angebunden. Abfragen im Portal können nicht richtig verarbeitet werden. Der:die Internetportal-Betreiber:in macht Sie für den entstandenen Umsatzausfall verantwortlich.

Brand (sofern BHV-Baustein gewählt): Im Serverraum des Büros fällt die Klimaanlage aus und durch die Überhitzung kommt es zu einem Schwelbrand. Der:die Vermieter:in fordert Schadenersatz für den Mietsachschaden.

Augenverletzung (sofern BHV-Baustein gewählt): Beim Hantieren mit einem Roll-Up auf einer Messe verletzen Sie eine:n Besucher:in am Auge. Diese:r stellt Ansprüche für den erlittenen Personenschaden.