Portal-Versicherung

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) in der Portal-Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bietet umfassenden Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter und bestimmter Eigenschäden. Darüber hinaus übernimmt die Portal-Versicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn gegen Ihr Portal oder Ihre App überzogene oder ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gestellt werden (Passiver Rechtsschutz).

Definition Vermögensschaden

Als (echten) Vermögensschaden bezeichnet man einen finanziellen Nachteil bzw. Schaden, der weder durch einen Personen- oder Sachschaden noch einen daraus resultierenden Folgeschaden verursacht wurde.

Vermögensschäden (bei Schädigung eines Dritten)

Vermögensschäden treten beim Betrieb eines Online-Portals oder einer App häufig auf. Versicherungsschutz besteht daher für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, wegen

  • Daten- und Cyber-Drittschäden (Verletzung von Geheimhaltungspflichten, Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen wie Virenschäden, Informationspiraterie & DDoS-Angriffe);
  • der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens-, Patent- und Persönlichkeitsrechten;
  • Rechtsverletzungen durch Dritte durch user-generated-content auf der Webseite (z. B. Kommentare oder Bewertungen), sofern Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens nach Aufforderung, den Eintrag löschen;
  • rechtsverletzender Veröffentlichungen (z. B. im Online-Portal, in sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers;
  • Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung.

Passiver Rechtsschutz
Die Portal-Versicherung trägt auch Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kundschaft sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter Passiver Rechtsschutz) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Aufgrund des modularen Aufbaus können Sie unterschiedliche Versicherungssummen im Beitragsrechner auswählen: 100.000 Euro / 300.000 Euro / 500.000 Euro / 1.000.000 Euro, 1.500.000 Euro 2.000.000 Euro, 2.500.000 Euro und 3.000.000 Euro je Schadenfall.

Die Versicherungssummen sind 3-fach maximiert, d.h. für alle Vermögensschäden eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Die fixe Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro je Versicherungsfall.

Vermögensschäden (Eigenschaden-Versicherung)

Beim Betrieb eines Portals oder einer App besteht nicht nur das Risiko, einen Dritten (z. B. Kundschaft) zu schädigen. Als Portal- oder App-Betreiber:in laufen Sie auch Gefahr, selbst empfindliche Schäden (sogenannte Eigenschäden) zu erleiden, z. B. durch einen Reputationsschaden oder den Ausfall des Portals oder der App. Dafür beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht eine integrierte Eigenschaden-Versicherung sowie optionale Eigenschadenbausteine wie die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sowie den Zusatzbaustein Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE).

Allgemeine Eigenschaden-Versicherung

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
  • Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackschaden)
  • Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
  • Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenrechtsverletzung verhängt (DSGVO-Bußgeld)