Anwalts-Haftpflicht

Nachlass für Existenzgründer:innen und sonstige Informationen

Besonders günstiger Beitrag für Existenzgründer:innen

Wir unterstützen Anwälte und Anwältinnen bei erstmaliger Zulassung (Existenzgründer:innen) durch besondere Vergünstigungen.

  • Pflichtversicherung ab 85,50 € netto zzgl. Versicherungssteuer (Versicherungssumme 250.000,00 € / Jahreshöchstleistung 1.000.000,00 € / 3-Jahresvertrag)
  • Streichung der Selbstbeteiligung für die Pflichtversicherung in den ersten 3 Versicherungsjahren

Definition Existenzgründer:in:
Als Existenzgründer:in gelten Personen, die die Versicherung für die erstmalige Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer benötigen. Der günstige Beitrag gilt für das erste Versicherungsjahr.

Selbstbeteiligungsregelungen in der «Anwalts-Haftpflicht»

  • Pflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht)
    Für die Pflichtversicherung besteht eine fixe Selbstbeteiligung von 1.500,00 € pro Schadenfall.
    Ausnahme: Für Existenzgründer:in entfällt die Selbstbeteiligung in den ersten 3 Versicherungsjahren (siehe oben).
  • Büro- und Betriebshaftpflicht (sofern mitversichert)
    Für Sachschäden im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht gilt eine Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.
  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (optionaler Baustein)
    Sofern Sie die Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung gewählt haben, gilt hierfür eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 € je Schadenfall

Zulassungspolice für angestellte Rechtsanwälte

Angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können sich bei exali.de besonders günstig mit der Zulassungspolice versichern (auch bei nebenberuflicher Tätigkeit mit Honorareinnahmen bis zu 10.000,00 € im Jahr).