Anwalts-Haftpflicht

Pflichten des Versicherungsnehmers (Obliegenheiten) in der Anwalts-Haftpflicht

Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es „Verhaltensvorschriften“ (auch Obliegenheiten genannt), welche dem:der Versicherungsnehmer:in bestimmte Pflichten (z.B. im Schadenfall) auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie sehr ernst nehmen, da ein Verstoß gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.

Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben. Die wichtigsten Obliegenheiten haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst.

Beispiel für eine Obliegenheit

Treten nach Abgabe der Vertragserklärung des:der Versicherungsnehmenden Umstände ein, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.

1.1 Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die Anwalts-Haftpflicht Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.

1.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali.de: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer gemäß den §§ 19 – 22 VVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten, teilweise oder ganz leistungsfrei sein, den Vertrag kündigen, wegen arglistiger Täuschung anfechten oder auch berechtigt sein, den Vertrag zu ändern.

2.1 Während der Vertragslaufzeit zu beachtende Obliegenheiten

Auch während der Vertragslaufzeit treffen Sie Obliegenheiten. So sind Sie z.B. gemäß den Anwalts-Haftpflicht Bedingungen Pro ATL verpflichtet, nach Aufforderung durch exali.de Änderungen der versicherten Risiken und des Honorarumsatzes elektronisch mittels unserer Online-Jahresmeldung (Änderungsanzeige) anzuzeigen.

Unterlassen Sie die rechtzeitige Änderungsanzeige (Frist 1 Monat), ist der Versicherer berechtigt, anstelle einer möglichen Beitragsanpassung den für die gesamte laufende Versicherungsperiode vereinbarten Beitrag noch einmal zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Jahresmeldung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Nachzahlungsforderung nachholen.

2.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten während der Laufzeit

Auch hier kann eine grob schuldhafte Verletzung den Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigen und zu einer vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit führen (vgl. § 28 VVG).

3.1 Obliegenheiten bei der Meldung eines Schadenfalles

Hat sich ein Versicherungsfall ereignet, ist exali.de ebenfalls auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Gemäß § 30 VVG in Verbindung mit den Anwalts-Haftpflicht Bedingungen Pro ATL müssen Sie dem Versicherer oder exali.de daher den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, in Textform (gerne per Mail) melden.
Gemäß § 31 VVG in Verbindung mit den Anwalts-Haftpflicht Bedingungen Pro ATL sind unter anderem folgende Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten:

Der:die Versicherungsnehmer:in hat unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen:

  • ein gegen ihn gerichtetes Gerichts- oder Ermittlungsverfahren;
  • einen Mahnbescheid, Arrest oder Strafbefehl;
  • eine gerichtliche Streitverkündung, einstweilige Verfügung oder Beantragung von Prozesskostenhilfe durch den:die Anspruchsteller:in;
  • ein selbständiges Beweisverfahren.

Befolgung der Weisungen des Versicherers

Der:die Versicherungsnehmer:in ist verpflichtet, unter Befolgung der Weisungen des Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles dient, sofern ihm dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Er hat den Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ausführlich und wahrheitsgemäß Bericht zu erstatten, alle Tatsachen, die den Versicherungsfall und die Schadenfolgen betreffen, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Versicherungsfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.

3.2 Folgen der Nichtbeachtung der Obliegenheiten im Schadenfall

Wird eine der Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit.

Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des:der Versicherungsnehmenden entsprechenden Verhältnis zu kürzen.