Anwalts-Haftpflicht

Büro- und Betriebshaftpflicht (BHV)

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden, die Sie Dritten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen, empfehlen wir Ihnen den Einschluss der Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung (kurz BHV).

Einige Beispiele für versicherte Risiken in der Büro- und Betriebshaftpflicht:

  • Mietsachschäden
  • Obhutsschäden an fremden beweglichen Sachen (bis zu 6 Monate)
  • Verlust fremder Schlüssel und Code-Karten
  • Bauherrenhaftpflicht bei Umbaumaßnahmen im Büro
  • Abhandenkommen von Besucherhabe
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Kongressen
  • Schäden bei der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen

Versicherungssummen

Ihnen stehen Versicherungssummen zwischen 2.000.000,00 € und 5.000.000,00 € pro Versicherungsfall zur Verfügung. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Doppelte (2-fache Maximierung).

Geltungsbereich (Auslandsdeckung)

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

Für Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Selbstbeteiligungsregelungen

Für Sachschäden im Rahmen der Büro- und Betriebshaftpflicht gilt eine Selbstbeteiligung von 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden entfällt die Selbstbeteiligung.

Hinweis zur Abwahl der Büro- und Betriebshaftpflicht

Die Büro- und Betriebshaftpflicht kann im individuellen Tarif auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Büro- und Betriebshaftpflicht in die «Anwalts-Haftpflicht» integrieren.