Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag: Return of Project Costs
Durch den optionalen Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren und Ihre Liquidität schonen.
Hintergrund: Bei einem IT-Vertrag (z.B. Software-Entwicklungsvertrag) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden. Bei diesen finanziellen Einbußen greift der Zusatzbaustein.
Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert
Der Versicherer ersetzt bedingungsgemäß Ihre vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich Ihrer eigenen Honorare) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden vom Werkvertrag.
Hinweis: Wurde der Rücktritt von Ihnen durch eine grob fahrlässig fehlerhafte Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen verursacht, kann der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.
Der Zusatzbaustein versichert:
Ihre vergeblichen Aufwendungen (eigene Honorare und entstandene Sachkosten)
Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge/Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins abgeschlossen wurden.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Für den Zusatzbaustein steht im Beitragsrechner eine Versicherungssumme von 250.000,00 € pro Schadenfall zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 €.
Bei einem berechtigten Rücktritt ist neben Ihrem Eigenschaden auch der Drittschaden versichert, welcher Ihrem Kunden entsteht. Dieser ist bereits ohne den speziellen Zusatzbaustein von der Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt.
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