Consulting-Haftpflicht

Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der Consulting-Haftpflicht

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich bei der Consulting-Haftpflicht um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit zusätzlicher optionaler Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater bezeichnen.

Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Vertrauensschadenversicherung und eine Eigenschadenversicherung. Diese versichern Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person (angestellte oder freie Mitarbeiter:innen) bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit sowie die Wiederherstellungskosten bei Beschädigung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte.

Optionale Zusatzbausteine

Der Versicherungsumfang der Consulting-Haftpflicht kann optional um folgende Leistungen erweitert werden:

Versicherung von Eigenschäden durch einen berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Auftrag/Projekt auf Werkvertragsbasis. Die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes ist ebenfalls Teil des Zusatzbausteins.

Versichert Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).

Versichert Sie als Interim Manager:in bei einem externen Unternehmen, wenn Sie in dieser Funktion persönlich haftbar gemacht werden (Organhaftung).

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hack-Angriff, (Neu) Cyber-Erpressung, DDoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.

Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tätigkeiten im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A), z. B. bei der Beratung bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie bei der Bewertung und Analyse von Unternehmen.

Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz).

2. Beitragsberechnung

Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Rechner gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 3.000.000 Euro ein Stückbeitrag angeboten. Näheres dazu finden Sie im Beitragsrechner.

Die auf der Webseite dargestellten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Antragsfragen im Online-Antrag verneinen können.

3. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag wird wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen jährlich per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer ein elektronisches SEPA Mandat. Der Erstbeitrag wird ca. 21 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.

4. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z. B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

6. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Rechner beginnt der Versicherungsschutz mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag). Voraussetzung dafür ist die negative Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Rechner können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Tätigkeitswegfall (z. B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen der Consulting-Haftpflicht vertraut zu machen.