Consulting-Haftpflicht

Beispiele für Haftpflichtschäden im Consulting-Bereich

Die Praxis zeigt, welchen beruflichen Risiken Berater:innen, Manager:innen und Trainer:innen ausgesetzt sind. Einige Beispiele für Vermögensschäden:

Schadenbeispiele Unternehmensberater:in

  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion unnötig ausgeweitet. Die Kundschaft fordert Schadenersatz aufgrund der nicht unerheblichen vergeblichen Investitionen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den:die Auftraggeber:in zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen unnötigen Lohnkosten des:der Auftraggebenden.
  • Durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Arbeitszeitberechnung kommt es zu betrieblichen Fehlorganisationen.
  • Bei der Beratung eines Start-up-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt. Im Nachhinein kann die Förderung nicht mehr beantragt werden, wodurch dem Klientel ein Vermögensschaden in Höhe von 150.000 Euro entsteht.
  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmaßnahmen führen zu einem fehlerhaften Finanzplan.
  • Wichtige Finanzierungsmaßnahmen oder Liquiditätsprüfungen wurden fehlerhaft durchgeführt.
  • Fehlerhafte Einschätzungen der Hard- und Softwarepotenziale führen zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Im Rahmen eines Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.

Schadenbeispiele Personalberater:in und Headhunter:in

  • Fehlerhafte Kapazitätsanalysen führen zu einem Umsatzausfall bei dem:der Auftraggeber:in.
  • Fehleinschätzung im Qualifizierungsbedarf.
  • Ein Personalentwicklungskonzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung.
  • Fehlende Audits.
  • Lückenhafte Qualitäts-/Transferkontrolle.
  • Fehler bei der Stellenbeschreibung oder bei der Schaltung von Personalanzeigen führen zu Mehrkosten.
  • Schadenersatz wegen Verstoß gegen das Gesetz der Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG).
  • Vermittlung ungeeigneten Personals wegen mangelhafter Prüfung der Kenntnisse und Arbeitszeugnisse.

Schadenbeispiele Markt- und Meinungsforscher:in

  • Dem:der Auftraggeber:in entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Fehlers in der Umfragemethode.
  • Durch eine nicht realisierbare Marktanalyse entstehen dem Klientel erhebliche Kosten.
  • Die Kosten für eine Markterhebung werden erheblich unterschätzt.
  • Im Laufe einer Meinungsumfrage stellt sich heraus, dass die Interviewgruppe nicht der Zielgruppe entspricht.
  • Nach einer Marktbefragung stellt sich heraus, dass diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet war. Die Ergebnisse sind nicht zu verwenden.
  • Die Art einer Befragung vereitelt objektivierbare Daten.
  • Fehlerhafte Auswertung oder Aufbereitung von Umfrageergebnissen führt zu falschen Ergebnissen und Maßnahmen.

Schadenbeispiele Datenschutzbeauftragte:r (extern) oder EU-Datenschutzvertreter:in

  • Unzulässige Nutzerfreigabe von Daten führt zu Regressansprüchen des Auftraggebers.
  • Durch falsche Instruktionen kommt es zur Freigabe geschützter Daten.
  • Fehler bei der Überprüfung von Programmen zur automatischen Datenerhebung.
  • Falschberatung des Managements führt zu fehlerhaften Arbeitsabläufen und Mehraufwand.