Consulting-Haftpflicht

Vorteile der Consulting-Haftpflicht im Haftungsfall

Die Berufshaftpflicht für Consultants über exali.de ist auf die speziellen Risiken im Beratungsbusiness ausgerichtet und bietet sowohl Freiberuflern als auch Unternehmen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei wird den besonderen Risiken der heutigen digitalen und vernetzten Welt Rechnung getragen. So bietet die Consulting-Haftplicht über exali.de im Schadenfall viele Besonderheiten, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

Schadenbeispiel 1: Vertraglich übernommene Haftung (sogenannte vertragliche Haftung)

Der Sozialversicherungsträger stellt fest, dass Sie als Freiberufler:in scheinselbständig beschäftigt sind. Sie haben sich im Projektvertrag vertraglich dazu verpflichtet, die daraus resultierenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – welche dem:der Auftraggeber:in auferlegt werden – für diesen Fall zu übernehmen.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt auch diesen vertraglich vereinbarten Anspruch (die sogenannte vertragliche Haftung).

In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung versichert sind.

Schadenbeispiel 2: Versicherung von Verzugsschäden (Leistungsverzögerung)

Sie konnten die vereinbarte Beratungsleistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringen. Durch die Überschreitung der abgesprochenen Deadline entstehen dem:der Auftraggeber:in erhebliche Mehrkosten.

Versicherungsschutz: Der durch die Verzögerung entstandene Schaden (Verzugsschaden) ist versichert.

In aller Regel wird es bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht zu einer Ablehnung kommen, da nur Verzögerungsschäden aufgrund eines vorhergehenden Sachschadens versichert sind.

Schadenbeispiel 3: Versicherung von Umsatz- bzw. Gewinnausfall

Ein Fehler bei der Erbringung Ihrer Beratungsleistung hat einen direkten negativen Einfluss auf den Umsatz/Gewinn Ihres Klientels in dieser Zeit.

Versicherungsschutz: Der Umsatzausfall des Klientels aufgrund Ihrer Schlechtleistung ist versichert.

Schadenbeispiel 4: Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die Sie zu verantworten haben, kommt es zu einer verspäteten Einführung des neuen Archivierungssystems bei Ihrer Kundschaft. Der:die Auftraggeber:in hat im Hinblick auf die Einführung des neuen Archivierungssystems (Paperless Office) jedoch bereits zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt, welche die Papierakten scannen und archivieren sollen.

Versicherungsschutz: Der:die Auftraggeber:in muss die zusätzlich eingestellten Arbeitskräfte entlohnen, obwohl diese nicht arbeiten können. Diese vergeblich aufgewendeten Kosten sind durch die Consulting-Haftpflicht abgesichert.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kann es zu einer Ablehnung des Schadens kommen, da in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer Leistung und die Folgeschäden daraus ausgeschlossen sind.

Schadenbeispiel 5: Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten

Ihre Kundschaft hat mit Ihnen bestimmte vertragliche Geheimhaltungspflichten vereinbart, die mit einer Vertragsstrafe geahndet werden können. Aus Unachtsamkeit schicken Sie eine E-Mail mit Projekt-Interna der Kundschaft an die falsche Adresse und verstoßen damit gegen die vereinbarte Geheimhaltungsklausel.

Versicherungsschutz: Ihre Kundschaft ist sehr verärgert und fordert die Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Die Consulting-Haftpflicht übernimmt diese Vertragsstrafe. Hinweis: Die Entschädigungsgrenze für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen beträgt 100.000 Euro.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kommt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung, da die Übernahme von Vertragsstrafen in fast allen Haftpflichtbedingungen generell ausgeschlossen ist.

Schadenbeispiel 6: Pauschaler Schadenersatz

Sie haben mit dem Kunden oder der Kundin für die Überschreitung der Deadline einen pauschalen Schadenersatz pro Woche der Verzögerung vereinbart.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt auch vertraglich vereinbarte pauschale Schadenersatzforderungen ohne konkret nachweisbaren Schaden. Hinweis: Die Entschädigungsgrenze für pauschalierten Schadenersatz beträgt 100.000 Euro.

Schadenbeispiel 7: Verstöße gegen Wettbewerbsrecht

Sie stellen Ihre Beratungsleistungen auf der eigenen Webseite dar. Nach Meinung eines Konkurrenten erfüllen das Impressum und die Datenschutzerklärung nicht alle rechtlichen Vorgaben. Er sieht darin einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und mahnt Sie für diesen Verstoß kostenpflichtig ab.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht übernimmt die Kosten zur Klärung, ob eine gerechtfertigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt, modifiziert ggf. die Unterlassungserklärung und übernimmt die Kosten für die Abmahnung und den Schadenersatz.

Bei einer herkömmlichen Berufs- oder Betriebshaftpflicht kommt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung, da die Verletzung von Wettbewerbsrechten sehr häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Schadenbeispiel 8: Weltweiter Versicherungsschutz auch in USA und Kanada

Sie veröffentlichen Informationen auf Ihrer Webseite und verletzen damit das Recht eines anderen (z. B. Urheberrecht oder Markenrecht). Sie werden vor einem amerikanischen Gericht verklagt. Hintergrund: Aufgrund des sogenannten Territorialprinzips können Rechtsverletzungen vor den Gerichten des Landes verhandelt werden, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat.

Versicherungsschutz: Die Consulting-Haftpflicht bietet automatisch weltweiten Versicherungsschutz für Vermögensschäden, wenn Ansprüche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nicht Vertragsbestandteil, sondern eine vereinfachte Darstellung von Vertragsinhalten ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes beurteilt sich ausschließlich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Schadenbeispiel 9: Persönlicher Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in Ihrer GmbH

Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihr Beratungsunternehmen auf der eigenen Website urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in Ihrer eigenen GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Geschäftsführer:in (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.

Versicherungsschutz: Der optionale Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) übernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).

Die Entschädigungsgrenze beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.

Schadenbeispiel 10: Persönlicher Anspruch gegen den Interim Manager:innen

Sie sind als Interim Manager:in tätig. Ihnen wird vorgeworfen, dass das Unternehmen, für welches sie interimsmäßig verantwortlich zeichnen, die Urheberrechte eines Dritten verletzt hat. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Interim Manager:in der GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Interim Manager:in (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.

Versicherungsschutz: Der optionale Zusatzbaustein D&O-Versicherung für Interim Manager übernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).

Die Entschädigungsgrenze beträgt je nach gewählter Versicherungssumme 100.000 Euro, 300.000 Euro oder 500.000 Euro je Versicherungsfall.