Consulting-Haftpflicht

Optionale Zusatzbausteine

Sie können die Consulting-Haftpflicht mit fünf optionalen Zusatzbausteinen optimal an Ihr Businessmodell anpassen. Diese können Sie beim Abschluss, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit, per Upgrade im Kundenbereich "Mein exali" in Ihre Consulting-Haftpflicht integrieren.

1. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Versichert Ihre vergeblichen Beratungshonorare und Sachaufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden vom laufenden Auftrag.

Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z. B. Erstellung einer Standortanalyse, Ermittlung eines Unternehmenswertes) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben werden und im Gegenzug müssen Sie bereits erhaltene Honorare zurückzahlen oder auf fällige Beratungshonorare verzichten. In diesen Fällen greift der Baustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC).

2. D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)

Versichert Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen als dauerhaft angestellte:r Geschäftsführer:in oder geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).

Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt die D&O-Außenhaftungsversicherung auch Ihre Verteidigung (Abwehr von Ansprüchen).

3. D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)

Dieser Zusatzbaustein versichert Sie als Interim Manager:in (Manager:in auf Zeit) bei einem externen Unternehmen (nicht bei Ihrer eigenen Kapitalgesellschaft), wenn Sie in dieser Funktion anstelle der Geschäftsleitung in die persönliche Haftung genommen werden (Organhaftung).

Als Manager:in auf Zeit (Interim Manager:in) bezeichnet man eine:n zeitlich befristete:n tätige:n Geschäftsführer:in oder Vorstand mit Führungsverantwortung. Das bedeutet: Der:die Interim Manager:in trifft selbst Entscheidungen für das (externe) Unternehmen. Dadurch entstehen zusätzliche Haftungspotenziale. Ein:e Interim Manager:in haftet beispielsweise nach § 93 Abs. 2 AktG und nach § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich. Das bedeutet: Er:sie muss für Schadenersatzansprüche persönlich einstehen, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner:ihrer Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren (Organhaftung).
Wichtig: Diese Haftung ist nicht zwangsläufig an einen Titel oder eine Position gebunden, sondern kann auch aus den Entscheidungsbefugnissen resultieren, die der:die Interim Manager:in bei dem entsprechenden Unternehmen hat.

4. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Über diesen Zusatzbaustein sind Ihre Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung versichert.

5. Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A)

Durch diesen Zusatzbaustein wird der Versicherungsschutz für Unternehmensberater:innen um den Einsatzbereich Mergers & Acquisitions (M&A) erweitert. Versichert ist die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen (inklusive Due Diligence),
  • der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.