Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Sicherheitskoordinatoren (SiGeKo)

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in (SiGeKo) versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

Versicherte Risiken als Sicherheitskoordinator:in

Der:die Sicherheitskoordinator:in hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) im Wesentlichen Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der:die Koordinator:in hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen; zum Beispiel:

  • Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den Beteiligten
  • Mitwirkung bei der Abstimmung und Information der beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt etc.
  • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung in Bezug auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
  • Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Ausarbeitung des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen
  • Ausarbeitung der Baustellenverordnung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
  • Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Aufträgen, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Laufende Überprüfung des SiGe-Planes und erforderliche Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SiGe-Pläne
  • Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
  • Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) ist.