Consulting-Haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in der Consulting-Haftpflicht

Der Grundbaustein der Consulting-Haftpflicht ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 3.000.000 Euro. Eine fehlerhafte Beratung führt sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z. B. Auftraggeber:innen). Daher spielt die Absicherung von sogenannten reinen Vermögensschäden bei der Consulting-Haftpflicht eine zentrale Rolle.

Als echten Vermögensschaden bezeichnet man eine Situation, in der einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden zugefügt wird, der weder durch einen Personen- noch Sachschaden verursacht wurde.

Offene Deckung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung folgt dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung. Dadurch sind alle Beratungstätigkeiten als selbständige:r bzw. freiberufliche:r Consultant oder als Beratungsunternehmen und daraus resultierende Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, versichert.

All-Risk-Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch als All-Risk-Deckung konzipiert. Dadurch sind alle Risiken als Unternehmensberater:in, Personalberater:in oder -vermittler:in sowie Interimsmanager:in versichert, ohne dass diese abschließend aufgezählt werden müssen. Einschränkungen der All-Risk-Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Bei der Beratung eines Start-up-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt.
  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion des Klientels unnötig ausgeweitet.
  • Die fehlerhafte Einschätzung der Hard- und Softwarepotenziale führt zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den:die Auftraggeber:in zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen, unnötigen Lohnkosten für den:die Auftraggeber:in.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Im Rahmen des Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.
  • Aufgrund einer fehlerhaften Unternehmensbewertung werden Unternehmensanteile zu günstig veräußert (versichert mit optionalem Zusatzbaustein Mergers & Acquisitions-Versicherung (M&A)).

Diese und viele weitere Vermögensschäden sind durch die Consulting-Haftpflicht versichert. Dabei können Sie im Beitragsrechner je nach Wunsch Versicherungssummen zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro auswählen.

Die genannten Versicherungssummen sind dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet, für alle Schadenfälle eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Selbstbeteiligung der Vermögensschadenhaftpflicht

Für Vermögensschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Sonstige Besonderheiten im Versicherungsumfang

1. Versicherungsschutz für besondere Drittschäden

  • Mitversicherung der vertraglichen Haftung und von Leistungsverzögerungen
  • Umfangreiche Absicherung von Rechtsverletzungen (inkl. Wettbewerbsrecht)
  • Cyber-Rechtsverletzungen in Form von Mal- und Ransomware (z. B. Übermittlung von Viren)
  • Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten (z. B. auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) für eigene Produkte und Dienstleistungen
  • Absicherung von Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltung und Datenschutz)

2. Versicherungsschutz für Eigenschäden

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (so genannte Fake News) durch Dritte,
  • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden),
  • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung,
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz),
  • Straf- und Bußgelder aufgrund eines DSGVO-Verstoßes sind bis 300.000 Euro mitversichert.

3. Versicherungsschutz für Vertrauensschäden

  • Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
  • Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung von Dritten und Social Engineering

Für die besonderen Leistungen im Vertrag bestehen zum Teil abweichende Versicherungssummen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.