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Blogger: Das sind Ihre Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
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Blogger: Das sind Ihre Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Blogger: Ihre Risiken und Absicherung

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 31. Dezember 2018
Montag, 31. Dezember 2018
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Wer gerne schreibt, für den kann Bloggen ein Traumjob sein: Flexibel arbeiten, sich mit Themen befassen, die Ihnen Spaß machen und im Idealfall auch noch gutes Geld verdienen. Aber so viele Vorteile der Beruf „Blogger“ mit sich bringt, es gibt auch einige Risiken. Wir erklären, was im Blogger-Business schiefgehen kann und wie sich Blogger absichern können.

Das kann im Blogger-Business schiefgehen

Wir haben die häufigsten Business-Risiken von Bloggern zusammengefasst:

Risiko 1: Urheberrechtsverletzungen

Wer einen Blog betreibt, fügt oft Fotos, Grafiken oder Memes in seine Beiträge ein. Denn eine Textwüste liest keiner gerne. Im Netz wimmelt es nur so von Bildportalen, auf denen Bilder kostenlos oder lizenzfrei zum Download angeboten werden. Aber Achtung: Das heißt nicht, dass Sie diese einfach so auf Ihrem Blog veröffentlichen dürfen. Denn auch hier gibt es einen Nutzungsvertrag mit bestimmten Regeln, wo und wie Sie die Bilder verwenden dürfen und wie und in welchem Umfang der Urheber des Bildes genannt werden muss. Dafür sollten Sie in jedem Fall die Lizenzbedingungen genau lesen und sich an die Vorgaben dort halten.

Dass auch eine Abmahnung ins Haus flattern kann, obwohl sich der Nutzer an alle Regeln der Lizenzvereinbarung gehalten hat, bekamen wir bei exali.de selbst zu spüren. Den Fall dazu können Sie im Artikel „Abmahnung aboutpixel: Lizenzbedingungen eingehalten und trotzdem vor Gericht“ nachlesen.

Alle Infos zum Thema Bildrechte könnnen Sie hier nachlesen.

Achtung:

Das Urheberrecht besteht nicht nur bei Bildern, Memes und Grafiken, auch bei der Verwendung von Zitaten ist Vorsicht geboten. Ein Zitat darf nicht einfach verwendet werden, wenn es eine rein „schmückende“ Funktion hat, das heißt, lediglich zur Illustration verwendet wird. Hier gibt es weitere Infos zum Zitatrecht.

In Sachen Rechtsverletzungen kann nicht nur das Urheberrecht Bloggern gefährlich werden. Auch das Markenrecht hat seine Tücken! Zum Beispiel ist es bereits Bloggern der „Fanblogs“ von Windows und Ikea zum Verhängnis geworden. Warum das? Die Fälle gibt es hier: „Markenstreit: Microsoft droht Windows-Bloggern mit Unterlassungsklage“, „Der Fall IKEA Hackers: Domainrechtsverletzungen mit unangenehmen Folgen.“

Risiko 2: Schleichwerbung

Ein weiteres Risiko besteht für Blogger, wenn sie Werbung nicht als solche kennzeichnen. Denn, so steht es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), es ist untersagt, Werbung als Information zu tarnen (§ 3 Nr. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage zum UWG). Deshalb gilt für Blogger: Es muss auf jedem Blog für den Leser erkenntlich sein, bei welchen Beiträgen es sich um redaktionelle Inhalte handelt und welche Inhalte werblich sind. Das heißt, Blogger müssen entsprechende Werbung mit Wörtern wie „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen.

Achtung:

Die  weitläufig gebrauchten Hinweise „Sponsored“, „Sponsored Post“ oder „Gesponsert“ reichen nicht als Kennzeichnung aus (Urteil LG München I, 31.07.2015, Az: 4 HK O 21172/14). Auch Produkttests, die durch Unternehmen beauftragt oder unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein.

Sonderfall Bannerwerbung: In Bezug auf die Bannerwerbung hat sich die Rechtsprechung zugunsten von Bloggern und Seitenbetreibern geändert. Werbebanner auf Webseiten müssen nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet werden, weil der durchschnittliche Internetznutzer diese als Werbung identifizieren kann. Trotzdem ist Vorsicht geboten, weil es noch keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu gibt!

Risiko 3: Rechtliche Grundlagen – Impressum, Datenschutz & Co.

Auch die rechtlichen „Basics“, an die sich jeder halten muss, der eine Website betreibt, sollten Blogger nicht außer Acht lassen. Da ist zum einen die Impressumspflicht. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ist für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ ein Impressum vorgeschrieben, was jeden Blogger trifft, der nicht rein privat bloggt und vor hat, mit seinem Blog Geld zu verdienen. Eine weitere Vorschrift beinhaltet § 55 Rundfunkstaatsvertrag. Demnach benötigt jeder ein Impressum, der (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Auch diese Bestimmung könnte auf Blogger zutreffen.

Ein Impressum muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Seitenbetreiber/Verantwortlicher mit Name, Vorname und Anschrift
  • Kontaktdaten des Seitenbetreibers (E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer)
  • Bei Unternehmen: Die Rechtsform, der Vertreter, der Registereintrag und die USt-ID, falls vorhanden

Das Impressum muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ auf der Seite eingebunden sein. Blogger sollten – um auf der sicheren Seite zu sein – das Impressum als eigenen Menüpunkt in der Navigation einbinden, der von jeder Unterseite des Blogs erreichbar ist.

Auch mit dem Datenschutz müssen Blogger sich befassen und die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO einhalten, ansonsten drohen Bußgelder und Abmahnungen. Hier gibt es einen Überblick über das Thema „DSGVO für Blogger.“  

Das sind noch nicht alle Risiken, die auf Blogger bei ihrer Arbeit lauern. Auch Cyberkriminalität kann Bloggern gefährlich werden, wie ein Schadenfall aus den exali.de-Akten zeigt.

Echter Schadenfall: Blog als Verteilzentrum für Schadsoftware missbraucht

In diesem Fall ging es um eine Bloggerin, die mehrere Blogs betreibt, und der auf einmal Post von Google ins Haus flatterte: Sie erhielt Abstrafungen wegen zu vieler Verlinkungen mit 404-Endungen. Am Ende kam heraus: Hacker hatten schon zwei Jahre vorher Backdoor-Zugänge auf fünf ihrer Blogs gelegt und so Content und Links manipuliert. Sie hatten so Schadsoftware in die Blogs eingeschleust und darüber weiterverbreitet. Den ganzen Fall können Sie hier nachlesen: Viren-Horror für Bloggerin: Blogs als Verteilzentrum für Schadsoftware missbraucht!.

Berufshaftpflicht für Blogger: So sieht eine gute Absicherung aus

Auch bei aller Vorsicht ist es für Blogger schwer, alles richtig zu machen und nicht irgendwann in das Visier eines Abmahnanwaltes zu geraten. Deshalb sollten sie frühzeitig auf eine gute Berufshaftpflicht setzen, die sie im Ernstfall umfassend absichert. Die Media-Haftpflicht über exali.de bietet Bloggern optimalen Schutz, zugeschnitten auf ihr Business.

Hinweis

Auch wer nicht „hauptberuflich“ bloggt, sondern nebenbei im Zusammenhang mit seinem Business einen Blog betreibt, ist über seine Berufshaftpflicht abgesichert.

Im Fall einer Abmahnung, zum Beispiel wegen einer Rechtsverletzung oder wegen eines Datenschutz-Verstoßes, prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Abmahnung berechtigt ist (beispielsweise übernimmt er Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten). Im Fall einer berechtigten Schadenersatzforderung übernimmt die Versicherung deren Zahlung.

Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) können Blogger zudem ihr eigenes Business bei einem Hackerangriff oder anderen Arten von Cyberkriminalität absichern (beispielsweise bei DoS-Attacken, Cyber-Erpressung oder Datendiebstahl). Dann trägt der Versicherer im Falle eines Angriffs die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme, die Beauftragung von Computer-Forensik-Spezialisten oder für Krisenmanagement und PR.

Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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Ines Rietzler
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